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Mitteilungen: Früherkennung des
Kolonkarzinoms: Ergänzung der bestehenden Maßnahmen um
die qualitätsgesicherte, hohe Koloskopie
PP 1, Ausgabe November 2002, Seite
516 BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche
Bundesvereinigung
Einleitung In allen westlichen Systemen
lässt sich ein Anstieg der Sterblichkeit bedingt durch
Dickdarmkrebs beobachten, was insbesondere auf die
zunehmende Lebenserwartung und geänderte
Ernährungsgewohnheiten zurückzuführen scheint. Dieser
Trend ist trotz der Verbesserungen von Therapie und
Diagnostik ungebrochen, weshalb von entscheidender
Bedeutung für die nachhaltige Beeinflussung der
Darmkrebsmortalität die Prävention ist. Das
Kolonkarzinom zeichnet sich hier durch die folgenden
Charakteristika aus, die Präventionsmaßnahmen
aussichtsreich erscheinen lassen: - Durch
Änderung der Ernährungsgewohnheiten kann die
Darmkrebsinzidenz im Sinne einer Primärprävention
gesenkt werden (Primärprävention). - Das
Kolonkarzinom entwickelt sich in der Regel mit einer
Latenz von 10–15 Jahren und hat somit eine
verhältnismäßig lange klinisch inapparente Phase, was
eine der Grundvoraussetzungen für effektive
Früherkennungsmaßnahmen darstellt
(Sekundärprävention). - Durch die Abtragung von
Vorstufen karzinomatöser Veränderungen im Rahmen einer
Koloskopie kann, ähnlich wie beim Zervixkarzinom, eine
echte Vorsorge und nicht nur Früherkennung durchgeführt
werden (Primärprävention). - Die Vorverlagerung
des Diagnosezeitpunkts führt zu einer effektiveren
Therapie (Früherkennung, Sekundärprävention), was in
randomisierten, kontrollierten Studien für die
Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl und für die
Sigmoidoskopie nachgewiesen wurde. Aufgrund dieser,
Präventionsmaßnahmen begünstigenden, Umstände wurde
schon in den Siebzigerjahren ein gesetzliches
Früherkennungsprogramm aufgelegt, das die Darmkrebsfrüherkennung umfasst und
die jährliche Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl
zusammen mit einer rektalen Untersuchung vorsieht. Es
ist hierbei bemerkenswert, dass international
Deutschland als erstes Land ein bevölkerungsbezogenes
Programm zur Früherkennung des Kolonkarzinoms eingeführt
hat. Pro Jahr nehmen in Deutschland an der
Krebsfrüherkennung circa 50 Prozent aller
anspruchsberechtigten Frauen und circa 19 Prozent der
Männer teil. Neue Screening-Methoden Seit der
Einführung der Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl
wurden Studien durchgeführt, die die Wirksamkeit von
endoskopischen Früherkennungsuntersuchungen in
regelmäßigen Abständen auf unterschiedlichem
Studienniveau nachweisen. Dies gilt auf der höchsten
Evidenzstufe, der randomisierten, kontrollierten Studie,
in erster Linie für die Sigmoidoskopie und auf der Ebene
von Kohortenstudien auch für die Koloskopie.
Gleichzeitig zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass die
Nebenwirkungen endoskopischer Untersuchungen (zum
Beispiel Perforation, Nachblutungen) unter
Berücksichtigung hoher Qualitätsstandards derart seltene
Ereignisse darstellen, dass ihr Einsatz als
Früherkennungsmaßnahme gerechtfertigt erscheint. Die
Neukonzeption der bestehenden Früherkennungsmaßnahmen im
Hinblick auf diese Erkenntnisse wurde denn auch in den
Ausschüssen der Selbstverwaltung aufgegriffen und mit
Unterstützung beispielsweise der Burda-Stiftung und der
Deutschen Krebshilfe in Angriff genommen. Richtlinie
Prävention des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen Der Arbeitsausschuss „Prävention“ des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat die
Einführung der so genannten hohen Koloskopie, die die
Inspektion des Zökums umfasst, als
Früherkennungsmaßnahme beschlossen. Sie steht ab 1. 10.
2002 allen gesetzlich Versicherten mit vollendetem 55.
Lebensjahr zur Verfügung und kann nach 10 Jahren, also
frühestens ab dem 65. Lebensjahr, wiederholt werden. Die
Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl („Hämoccult“)
steht weiterhin allen Versicherten ab dem 50. Lebensjahr
in jährlichem Abstand zur Verfügung. Wird die
Früherkennung per Koloskopie ab dem 55. Lebensjahr nicht
gewünscht, so steht die zweijährliche Untersuchung auf
Blut im Stuhl zur Verfügung. Neu ist im Programm auch,
dass die Hämoccult-Untersuchung unabhängig von der
Teilnahme an einer der festgeschriebenen
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, so wie sie für Frauen
und Männer vorgesehen ist, abgerechnet werden kann.
Ergebnisse eines Modellversuches zur Steigerung der
Teilnahmeraten der Kolon-Ca.-Früherkennung hatten
gezeigt, dass diese Loslösung einen positiven Effekt
bewirkte. Die Einführung der hohen Koloskopie wird
begleitet von einem umfassenden Maßnahmenpaket, das den
Besonderheiten dieser Untersuchung Rechnung
trägt:
Informationsmaterialien Es werden
Informationsmaterialien erstellt, die den teilnehmenden
Versicherten die Vorzüge und auch Risiken der
Untersuchung vermitteln. Grundvoraussetzung für die
Durchführung einer solchen Untersuchung ist die
„informierte“ Entscheidung des Versicherten, die mit
Hilfe strukturierter Informationen unterstützt werden
soll.
Evaluation Essenzieller Bestandteil des
Früherkennungsprogramms ist die kontinuierliche
Evaluation. Nur so kann sichergestellt werden, ob der
angestrebte Effekt einer Nachvorneverlagerung des
Diagnosezeitpunktes tatsächlich erreicht wird. Hierfür
wird programmbegleitend eine standardisierte
Dokumentation durch die teilnehmenden Ärzte
durchgeführt, die jährlich ausgewertet
wird. Vereinbarung Qualitätssicherung nach § 135
(2) Qualitätssicherung Die
Früherkennungskoloskopie richtet sich an Gesunde. Jedes
Risiko, das sich aus dieser Untersuchung ergibt, ist
deshalb sorgfältig mit dem erwarteten Nutzen der
Maßnahme abzuwägen. Nur wenn alle potenziellen Risiken
so weit als möglich minimiert werden, kann der Einsatz
dieser Untersuchungstechnik zu Früherkennungszwecken
gerechtfertigt werden. Die hier erstmalig etablierten
hohen Anforderungen sind deshalb Grundvoraussetzung für
das Angebot dieses Früherkennungsprogrammes an die
Versicherten. Zusammen mit der Einführung der hohen
Koloskopie als Element der Krebsfrüherkennung auf
kolorektale Karzinome wurde eine umfassende
Qualitätssicherung verabschiedet, die sich auf die
Ausführung und Abrechnung von vertragsärztlichen
Leistungen der Koloskopie sowohl in der Prävention (EBM
Nr. 156) als auch in der Kuration (EBM Nr. 764)
bezieht. 1. Zur Durchführung der Koloskopie sind
Ärzte berechtigt a) mit der Schwerpunktbezeichung
„Gastroenterologie“, b) mit der Gebietsbezeichnung
„Innere Medizin“ mit dem Erwerb der Fachkunde
Sigmoido-Koloskopie, c) mit der Gebietsbezeichnung
„Kinderchirurgie“ mit dem Erwerb der Fachkunde
Sigmoido-Koloskopie oder d) mit der Gebietsbezeichnung
Chirurgie, sofern der Chirurg nach dem für ihn
maßgeblichen Weiterbildungsrecht zur Durchführung von
Koloskopien berechtigt ist. 2. Die Maßnahmen zur
Qualitätssicherung umfassen zahlreiche innovative
Ansätze, wie sie insbesondere bei Leistungen, die eine
hohe manuelle Fertigkeit voraussetzen, erforderlich
sind. Für die Früherkennungskoloskopie gilt: Durch
Nachweis entsprechend häufiger Untersuchungsdurchführung
unter Anleitung (200 Koloskopien und 50 Polypektomien)
in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung muss die
aktuelle Befähigung, die hohe Koloskopie durchführen zu
können, nachgewiesen sein. Liegt der Abschluss der
Weiterbildungsvoraussetzungen zur Koloskopie also mehr
als zwei Jahre zurück und wurden durch den Arzt
zwischenzeitlich keine Koloskopien durchgeführt, darf
die Koloskopie nicht zulasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung erbracht werden. Ärzte, die an der
Versorgung schon teilnehmen, müssen eine entsprechende
Anzahl von selbst durchgeführten Untersuchungen im
gleichen Zeitraum nachweisen. 3. Durchführende Ärzte
müssen in der Lage sein, Polypektomien in gleicher
Sitzung durchführen zu können, sofern die Entfernung
hinsichtlich der Größe und Eigenschaft der Polypen unter
Praxisbedingungen möglich ist. So wird gewährleistet,
dass belastende Zweituntersuchungen im Einzelfall
potenziell vermieden werden. 4. Damit nach Zulassung
zur Leistungserbringung die manuellen Fertigkeiten auf
hohem Niveau erhalten bleiben, müssen teilnehmende Ärzte
mindestens 200 hohe Koloskopien und 10 Polypektomien pro
Jahr nachweisen (entfällt für Ärzte mit der
Gebietsbezeichnung Kinderchirurgie). Bei wiederholter
Unterschreitung erlischt die Abrechnungsgenehmigung, und
es wird eine Nachschulung unter Anleitung eines zur
Weiterbildung ermächtigten Arztes erforderlich, um
erneut an der Versorgung teilnehmen zu können. 5.
Untersuchungen auch in Deutschland haben Mängel an der
Hygienequalität von Endoskopen aufgezeigt. Zudem wurden
Einzelfälle publiziert, bei denen die Übertragung von
Hepatitis C auf dem Wege der Koloskopie als gesichert
angesehen werden kann. Besondere Anforderungen werden
deshalb an die Hygiene gestellt: Halbjährlich werden
unangekündigte Überprüfungen der Hygienequalität der
verwendeten Endoskope (maximal zwei Endoskope pro
Aufbereitungsverfahren) durchgeführt. Die Überprüfung
umfasst die Durchspülung von Endoskopkanälen und
Abstriche von Endoskopstellen durch ein durch die KV
benanntes Hygieneinstitut. Die Bestimmungen orientieren
sich an den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes: Es
dürfen keine E. coli, andere Enterobacteriacae oder
Enterokokken, keine Pseudomonas aeruginosa, andere
Pseudomonaden oder weitere Nonfermenter sowie keine
anderen hygienerelevanten Erreger wie Staphylokokkus
aureus nachweisbar sein. Die Durchspüllösung (inklusive
der Lösung der Optikspülsysteme) darf eine maximale
Keimbelastung von 10 KBE pro ml enthalten. Fallen dabei
Verunreinigungen der Koloskope auf, erfolgt eine
Nachüberprüfung innerhalb von drei Monaten. Werden die
Bedingungen erneut nicht erfüllt, so muss der Arzt
innerhalb von sechs weiteren Wochen der Kassenärztlichen
Vereinigung gegenüber nachweisen, dass er die
Hygieneanforderungen einhält. Bis zu diesem Nachweis
dürfen Koloskopie-Leistungen nicht abgerechnet werden.
Gelingt der Nachweis, so erfolgt die nächste Kontrolle
innerhalb von drei Monaten, bei unauffälligem Ergebnis
dann wieder nach sechs Monaten. Mit diesem Stufenschema
soll eine hygienisch einwandfreie Leistungsqualität
sichergestellt
werden. Zusammenfassung/Ausblick Mit der
qualitätsgesicherten Einführung der Koloskopie als
Früherkennungsuntersuchung im Rahmen der Gesetzlichen
Krankenversicherung können Versicherte von einem Angebot
Gebrauch machen, das über die Früherkennung hinaus auch
die Entfernung von Vorstadien karzinomatöser
Veränderungen vorsieht. Hiermit wird eine echte Vorsorge
ermöglicht, die Vorstadien des Kolonkarzinoms wirksam
erfasst und entfernt. Mit der begleitenden Evaluation
werden sowohl die Qualität der Koloskopie als auch die
Effektivität des Programms kontinuierlich überprüft und
dort, wo erforderlich, Korrekturen vorgenommen.
Damit sind jedoch noch nicht alle Maßnahmen zur
Senkung der kolonkarzinombedingten Mortalität
ausgeschöpft. Dringend erforderlich sind weitere
Informationskampagnen sowohl zur Notwendigkeit der
Früherkennungsuntersuchung als auch hinsichtlich der
Bedeutung von Ernährungsgewohnheiten. Insbesondere bei
Männern sind die Teilnahmeraten derart niedrig, dass
hier Maßnahmen zur Teilnahmesteigerung erforderlich
erscheinen. Gleiches gilt für die Teilnahmerate
ausländischer Mitbürger, für die bislang keine
spezifischen Informationsmaterialien oder Zugangswege
existieren. Hier müssen zielgruppenspezifische Angebote
entwickelt werden, deren Botschaft mögliche Teilnehmer
in verständlicher und nachvollziehbarer Weise erreicht.
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